Öffentlichkeitsarbeit
Zuständige Mitarbeiter:
Gabriele Ammann, 1. Stock, Zimmer Nr. 13, Tel. DW 111
Gemeindezeitung Zeltweg "Präsent":
Vierteljährlich erscheinendes Printmedium der Stadtgemeinde Zeltweg. Anzeigenschluss für
Artikel aus der Bevölkerung oder für Werbeeinschaltungen ist jeweils vier Wochen vor dem
Erscheinungstermin (Ende März, Mitte Juni, Ende September und Anfang Dezember).
Redaktion:
Gabriele Ammann
Kosten für eine Werbeeinschaltung:
1/8 Seite € 80,--
¼ Seite € 140,--
½ Seite € 270,--
1 Seite € 520,--
(Alle Preise zuzüglich 5% Werbeabgabe und 20% USt )
Eine Ermäßigung in der Höhe von 10% wird auf mind. 4 wiederkehrende Werbeeinschaltungen
gewährt.
Schriftverkehr und Terminkoordination
für Bürgermeister
Zuständige Abteilung:
Amtsdirektion
Zuständige Mitarbeiterin:
Gabriele Ammann, 1. Stock, Zi. Nr. 13, Tel. DW 111
Dauer der Bearbeitung:
Sofortige Terminplanung bei tel. Anfragen
Schriftliche Anfragen an den Bürgermeister werden innerhalb von
längstens zehn Tagen beantwortet, dies ist abhängig vom Umfang und der
Komplexität des Begehrens
Bereich Personalamt
Öffentliche Dienstpostenausschreibungen, Einlaufstelle für
Stellenbewerbungen, div. Informationen
Zuständige Abteilung:
Personalreferat, 1. OG, Zimmernummer: 10
Zuständige Mitarbeiter:
Klaus Pirker, 1.Stock, Zi.-Nr.: 10, Tel. DW 140
Annemarie Unterweger, 1.Stock, Zi.-Nr.: 10, Tel. DW 139
Antragstellung elektronisch:
Bewerbung
um Aufnahme in ein Dienstverhältnis
Dienstreiseantrag
Reisekostenrechnung
Urlaubsmeldung
Bürgerservice (Rechtsberatung)
Die Stadtgemeinde Zeltweg beschäftigt mit Hrn. Mag. Robert Maurer einen Juristen, welcher den Zeltweger Bürgerinnen und Bürgern für
Auskünfte nicht nur
im Bereich des Verwaltungsrechtes, sondern darüber hinaus in vielen anderen
Angelegenheiten gerne zur Verfügung stehen. Die Rechtsberatung der Stadtgemeinde wird
nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung zu vielen anderen Rechtsauskünfte
erteilenden Stellen wie Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, div. Kammern wie Arbeiterkammer
u. Wirtschaftskammer usw. gesehen. Die Zeltwegerinnen und Zeltweger sollen hier eine erste
Anlaufstelle haben, um einfache Auskünfte oder den Hinweis auf die kompetente und
zuständige Einrichtung oder Behörde zu erhalten.
Aus diesem Grund finden Sie auf dieser Seite auch Links zu den wichtigsten anderen
Behörden, Kammern und Auskunftsstellen bzw. -einrichtungen.
Amt d. Stmk. Landesregierung
Ämter-u. Behördenwegweiser des Bundes
Arbeiterkammer Wien
Bezirkshauptmannschaft
Judenburg
Hauptverband der Österr.
Sozialversicherungsträger
Land Steiermark
Notariatskammer
Parlament
Patentamt
Rechtsanwaltskammer
Rechtsinformationssystem des
Bundes
Republik Österreich
Städtebund
Verfassungsgerichtshof
Volksanwaltschaft
Wirtschaftskammer Steiermark
Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in der Steiermark
Hamerlinggasse 3
A-8011 Graz
Österreich
Tel.: (+43 316) 80 50-0
Fax: (+43 316) 80 50-513
Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Kärnten
Zuständige Abteilung:
Amtsdirektion
Zuständige Mitarbeiter:
Mag. Robert Maurer,, Tel. Nbst. 130 (Sekretariat), 1.Stock, Zimmer Nr.13
Kosten und Gebühren:
Dem Einzelnen entstehen für die Erteilung von Auskünften keinerlei Kosten oder
Gebühren.
Dauer der Bearbeitung:
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Dringlichkeit ,vom Umfang und der Komplexität
der erwünschten Auskunft bzw. des zugrunde liegenden Sachverhaltes. Einfache Auskünfte
können auch telefonisch während der normalen Parteienverkehrszeiten erteilt werden, für
schwierigere Fragen empfiehlt sich eine vorausgehende Terminvereinbarung.
Wirtschaftsförderungen der Gemeinde
Im Bemühen zur Stärkung bestehender Klein- und Mittelbetriebe, sowie als Anreiz für
Betriebsansiedelungen gewährt die Stadtgemeinde gemäß den bestehenden
Wirtschaftsförderungsrichtlinien über Antrag verschiedene Förderungen.
Diese reichen von der Ermäßigung von Wasserleitungs- u. Kanalisationsbeiträgen sowie
Bauabgaben (Aufschließungsbeiträgen), über Prämien für die Schaffung neuer
Arbeitsplätze bis hin zu besonderen Konditionen beim Ankauf von Grundstücken der
Stadtgemeinde. Spezielle sonstige Förderungsmaßnahmen werden nach entsprechenden
Verhandlungen im Anlassfall und genau abgestimmt auf den Einzelfall gewährt.
Zuständige Abteilung:
Amtsdirektion
Finanzabteilung
Zuständige Mitarbeiter:
Mag. Robert Maurer, Stadtamt Zeltweg, Hauptplatz 8,
Tel. 03577 22521 130, robert.maurer@zeltweg.at
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Antrag auf Gewährung einer Wirtschaftsförderung durch die Stadtgemeinde
Firmenkurzportrait
Projektbeschreibung bzw. Angabe aller für die Gewährung einer Förderung maßgeblicher
Umstände und Fakten
Kosten und Gebühren:
Für den Förderungswerber entstehen keinerlei Kosten und Gebühren
Dauer der Bearbeitung:
Die Dauer zur Bearbeitung kann naturgemäß nicht exakt vorausgesagt werden. Abhängig vom
Förderungsgegenstand entscheiden über die Zuerkennung der Förderungen der Stadt- oder
Gemeinderat. Die Sitzungen des Stadtrates finden monatlich, jene des Gemeinderates
zumindest vierteljährlich statt. Die Vorlage an die entscheidungsbefugten Gremien erfolgt
jedenfalls nach Vorliegen aller für die Behandlung relevanten Unterlagen zum frühest
möglichen Zeitpunkt. Die Benachrichtigung des Förderungswerber über die getroffene
Entscheidung erfolgt längstens innerhalb einer Woche nach der Behandlung im Stadt- oder
Gemeinderat.
Interessante Links:
http://www.wk.or.at/
(Wirtschaftskammer Österreich)
http://www.adis.at/erp/
(ERP Fonds Wirtschaftsförderungen)
http://sfg.co.at/
(Stmk. Wirtschaftsförderungen)
http://www.wkstmk.at/
(Wirtschaftskammer Stmk.)
http://www.buerges.co.at/buerges/
(Bürges Förderungsbank für Klein- und Mittelbetriebe)
http://www.wirtschaft.steiermark.at/
(Land Steiermark - Wirtschaft)
Kopierdienst
Im Stadtamt besteht die Möglichkeit auch für Privatpersonen, Kopien von Dokumenten etc.
in Schwarz-Weiß anfertigen zu lassen.
Zuständige Abteilung:
Informationsbüro, Parterre
Kosten:
1 Kopie Größe A4 € 0,15 schwarzweiß
1 Kopie Größe A3 € 0,30 schwarzweiß
Bearbeitungsdauer:
Während der Amtsstunden sofort
Gemeinde- und Bilderarchiv
Zuständige Abteilung:
Jugend- & Kulturreferat
Zuständiger Mitarbeiter:
Nina Sturm, Zimmer Nr. 8 (Parterre), Tel.: 03577 22 5 21 - 160
Öffentlichkeitsarbeit
im Bereich Jugend & Kultur
Kontaktstelle, Terminkoordination,
Veröffentlichungen aller Veranstaltungen in Printmedien und Internet
Zuständige Abteilung
Jugend- & Kulturreferat
Zuständiger Mitarbeiter:
Nina Sturm, Zimmer Nr. 8 (Parterre) Tel.: 03577 22 5 21 - 160
Öffentlichkeitsarbeit
im Bereich Sport
Kontaktstelle, Terminkoordination,
Veröffentlichungen aller Veranstaltungen in Printmedien und Internet
Zuständige Abteilung
Sportabteilung
Zuständiger Mitarbeiter:
Helga Kargl-Meier, Zimmer Nr. 13 (1. Stock) Tel.: 03577 22 5 21 - 130
Volksheim
Die Stadtgemeinde Zeltweg ist zuständig für die Vermietung, Betreuung
und Instandhaltung des Volksheimes.
Zuständige Abteilung
Jugend-& Kulturreferat
Für die Vergabe und Abwicklung zuständig:
Nina Sturm, Zimmer Nr. 8 (Parterre) Tel.: 03577 22 5 21 - 160
Die Stadtgemeinde verfügt über folgende Veranstaltungslokalitäten:
Volksheim: Der Saal mit Bühne und Nebenräumlichkeiten sowie einer
Küche, modern eingerichtet, wird jeder Veranstaltung gerecht.
Ob Bälle, Konzertveranstaltungen, Ehrungen, Feiern in einem größeren Rahmen,
Theater, Jahreshauptversammlungen usw..
Theater im Keller: Außergewöhnliches Flair, eignet sich für Kabarett,
moderne Konzerte, Disco und kleinere Theaterproduktionen.
Der Mietpreis für die Räumlichkeiten setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen und gliedert sich wie folgt:
(Alle Preisangaben beinhalten 20 % Mehrwertsteuer und gelten für beide
Veranstaltungslokalitäten)
Kinder- und Jugendveranstaltungen: € 120,00
Kulturveranstaltungen: für Vereine € 168,00
für externe Mieter € 201,60
Ausstellungen (7 Tage): € 600,00
Tanzveranstaltungen: € 240,00
Miete für Küche (täglich): € 140,00
Kosten für Reinigung: € 72,00
Technikerpauschale bis 4 Stunden: € 72,00
Technikerpauschale ab 4 Stunden: € 144,00
Stromgebühr lt. Tarif p/Einheit: € 0,54
Telefon p/Einheit: 0,08
Auf- u. Abbaukosten p/Person und p/Stunde: € 48,00
Anlagenmiete: € 240,00
Plakatierungsangelegenheiten
Dazu gehört die Verwaltung der
gemeindeeigenen Plakatständer
Zuständige Abteilung
Jugend- & Kulturreferat
Zuständiger Mitarbeiter:
Nina Sturm, Zi. Nr. 8 (Parterre) Tel.: 03577 22 5 21 - 160
Vorschreibung der Gebühr für das Aufstellen von Plakatständern auf
Öffentlichem Gut laut
Benützungsordnung der Stadtgemeinde Zeltweg
Derzeit wird ein Betrag pro Ständer und Woche von 14,-- sofern kein
Befreiungsgrund vorliegt, verrechnet.
Vorschreibung der Miete für die Benützung der gemeindeeigenen Plakatständer
Derzeit wird ein Betrag pro Fläche und Woche von 2,15 sofern
kein Befreiungsgrund vorliegt, verrechnet.
Subventionsangelegenheiten für
Vereine
Prüfung der eingelangten Subventionsansuchen als Entscheidungshilfe für
die Vergabe im Stadt- und Gemeinderat
Abwicklung der jährlich festgesetzten Subventionen lt. Richtlinien.
Schriftverkehr und Zahlungsabwicklung der beschlossenen Förderungen
Archivierung der abgewickelten Subventionsangelegenheiten
Zuständige Abteilung
Jugend- & Kulturreferat
Sportabteilung
Zuständige Mitarbeiter:
Nina Sturm, Zi. Nr. 8 (Parterre) Tel.: 03577 22 5 21 - 160
Helga Kargl-Meier Zi. Nr. 13 (1.Stock) Tel: 03577 22521 DW 130
Veranstaltungen -
Ankündigungen (im Bereich Jugend, Sport & Kultur)
Kontaktstelle, Informationen
Koordination der Plakatierung
Zuständige Abteilung
Jugend- & Kulturreferat
Sportabteilung
Zuständiger Mitarbeiter:
Nina Sturm, Zi. Nr. 8 (Parterre) Tel.: 03577 22 5 21 - 160
Helga Kargl-Meier, Zi. Nr. 13 (1.Stock) Tel: 03577 22521 DW 130
Veranstaltungsplanung und
Durchführung (im Bereich Jugend, Sport & Kultur)
Kontaktstelle, Terminkoordination
Erarbeitung der Schwerpunktprogramme wie Kulturfrühling, Stadtfest, Kultur im Herbst,
Ballkalender, Kindersommerprogramm
Planung und Durchführung von Veranstaltungen der Stadtgemeinde
Hilfestellungen bei Veranstaltungen von Kultur- und Sportvereinen (finanziell und ideell)
Zuständige Abteilung
Jugend- & Kulturreferat
Sportabteilung
Zuständiger Mitarbeiter:
Nina Sturm, Zi. Nr. 8 (Parterre) Tel.: 03577 22 5 21 - 160
Helga Kargl-Meier, Zi. Nr. 13 (1.Stock) Tel: 03577 22521 DW 130
Spielplätze (öffentliche)
Anlaufstelle für alle Anliegen, Wünsche und Beschwerden in diesem Bereich
Neuerrichtungen, Wartung der gemeindeeigenen Spielplätzen
Zuständige Abteilung
Bauamt
Zuständiger Mitarbeiter:
Gerhard Müller, Zi. Nr. 25 (2. Stock) Tel.: 03577 22 5 21 - 126
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