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Archiv
Bundespräsidentenwahl 2010
 
  • Wer ist in Zeltweg wahlberechtigt ?

Bei der Bundesrpäsidentenwahl sind alle Männer und Frauen wahlberechtigt, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in der Wählerevidenz eingetragen sind und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl (= 25.04.2010) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

 

  • Wo kann ich wählen ?

Ihnen wird zeitgerecht die "Amtliche Wahlinformation" übermittelt werden, diese informiert Sie, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können.

Wahllokale in Zeltweg:

Sprengel Nr.:

Wahllokal

Anmerkung

1

Volksschule, Schulgasse 15

barrierefrei

2

Kindergarten Farrach, Hauptstr. 184

barrierefrei

3

Eisenbahnersportheim Feldgasse 4

 

4

ehem. GH Schwarz, Hangweg 34

 

5

GH Bernhard, Uferweg 5

 

6

Rüsthaus Farrach, Waldweg 3

 

7

GH Schober, Aichfeldgasse 15

 

8

Jugendcafe After School, Hauptstraße 91

barrierefrei

9

Musikschule Zeltweg, Feldgasse 15

barrierefrei

10

GH Hirschmugl, Hauptstraße 1

 

11

Seniorenwohnhaus, Größingstraße 18

barrierefrei

12

Eisenbahnersportheim, Feldgasse 4

 

13

Seniorenraum, Schlossergasse 15


 

  • Wahlzeit in Zeltweg

Die oben angeführten Wahllokale haben am 25. April 2010, in der Zeit von 08 bis 12 Uhr, geöffnet

 

  • Wie kann ich am Wahlsonntag wählen ?

Durch persönliche Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe die "Amtliche Wahlinformation" sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Pass etc.) mit.

 

  • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich am Wahltag nicht in Zeltweg bin und daher mein Wahlrecht am Wahlsonntag nicht ausüben kann

Sie haben die Möglichkeit mittels Briefwahl zu wählen. Dafür ist es erforderlich, dass Sie eine Wahlkarte beantragen (Rathaus, Bürgerservicestelle).

  •  Beantragung Wahlkarte

Sie haben die Möglichkeit Ihre Wahlkarte schriftlich oder als Online-Antrag zu beantragenbis spätestens Mittwoch,     21. April 2010
Sie haben die Möglichkeit der persönlichen Antragstellung im Gemeindeamt, Bürgerservicestelle, Zimmernummer: 6

bis spätestens Freitag,        23. April 2010, 12.00 Uhr

HINWEIS: Per Telefon können Wahlkarten  n i c h t  beantragt werden

Antragstellung Wahlkarte, Antragstellung Wahlkarte - Besondere Wahlbehörde, oder über www.wahlkartenantrag.at (den erforderlichen Code für die Beantragung entnehmen Sie bitte der amtlichen Wahlinformation)

Wann wähle ich mit Wahlkarte:
--> mittels Briefwahl, ohne Beisein einer Wahlbehörde
--> beim Besuch durch die Besondere ("Fliegende") Wahlbehörde, wenn Sie geh- oder transportunfähig sind
--> in allen Wahllokalen

erstellt von Barbara Höfl am 25.03.2010 um 16:59:31
bearbeitet von Barbara Höfl am 02.04.2010 um 07:26:11
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