- Wer ist in Zeltweg wahlberechtigt ?
Bei der Bundesrpäsidentenwahl sind alle Männer und Frauen wahlberechtigt, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in der Wählerevidenz eingetragen sind und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl (= 25.04.2010) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Ihnen wird zeitgerecht die "Amtliche Wahlinformation" übermittelt werden, diese informiert Sie, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können. Wahllokale in Zeltweg: Sprengel Nr.: | Wahllokal | Anmerkung | 1 | Volksschule, Schulgasse 15 | barrierefrei | 2 | Kindergarten Farrach, Hauptstr. 184 | barrierefrei | 3 | Eisenbahnersportheim Feldgasse 4 | | 4 | ehem. GH Schwarz, Hangweg 34 | | 5 | GH Bernhard, Uferweg 5 | | 6 | Rüsthaus Farrach, Waldweg 3 | | 7 | GH Schober, Aichfeldgasse 15 | | 8 | Jugendcafe After School, Hauptstraße 91 | barrierefrei | 9 | Musikschule Zeltweg, Feldgasse 15 | barrierefrei | 10 | GH Hirschmugl, Hauptstraße 1 | | 11 | Seniorenwohnhaus, Größingstraße 18 | barrierefrei | 12 | Eisenbahnersportheim, Feldgasse 4 | | 13 | Seniorenraum, Schlossergasse 15 | |
Die oben angeführten Wahllokale haben am 25. April 2010, in der Zeit von 08 bis 12 Uhr, geöffnet Durch persönliche Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe die "Amtliche Wahlinformation" sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Pass etc.) mit. - Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich am Wahltag nicht in Zeltweg bin und daher mein Wahlrecht am Wahlsonntag nicht ausüben kann
Sie haben die Möglichkeit mittels Briefwahl zu wählen. Dafür ist es erforderlich, dass Sie eine Wahlkarte beantragen (Rathaus, Bürgerservicestelle).
| Sie haben die Möglichkeit Ihre Wahlkarte schriftlich oder als Online-Antrag zu beantragen | bis spätestens Mittwoch, 21. April 2010 | | Sie haben die Möglichkeit der persönlichen Antragstellung im Gemeindeamt, Bürgerservicestelle, Zimmernummer: 6 | bis spätestens Freitag, 23. April 2010, 12.00 Uhr | | HINWEIS: Per Telefon können Wahlkarten n i c h t beantragt werden | |
Antragstellung Wahlkarte, Antragstellung Wahlkarte - Besondere Wahlbehörde, oder über www.wahlkartenantrag.at (den erforderlichen Code für die Beantragung entnehmen Sie bitte der amtlichen Wahlinformation) Wann wähle ich mit Wahlkarte: --> mittels Briefwahl, ohne Beisein einer Wahlbehörde --> beim Besuch durch die Besondere ("Fliegende") Wahlbehörde, wenn Sie geh- oder transportunfähig sind --> in allen Wahllokalen |