Gratisurlaub für Blinde
Der Johann-Wilhelm-Klein-Blindenstiftung für Steiermark steht vertraglich das Recht zu, 25 Blinden, die auf Grund der Blindheit nach dem BPGG (Bundespflegegesetz) bzw. Stmk. PGG (Steirisches Pflegegesetz) beziehen, einen dreiwöchigen unentgeltlichen Erholungsurlaub im Blindenerholungsheim des Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Stubenberg am See (Bezirk Hartberg) zu ermöglichen. Dieses Heim ist jeweils von Anfang Mai bis Ende Oktober in Betrieb.
Falls Sie jemanden kennen, der für so einen Urlaub in Frage käme, bitten wir Sie sich bei uns auf der Stadtgemeinde Zeltweg im Sozialamt bei Frau Guschelbauer unter Tel: 03577/22521 DW 154 oder sieglinde.guschelbauer@zeltweg.at zu melden.
erstellt von Gaby Ammann am 26.01.2010 um 10:01:03
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