[die barrierefreie Version]
Impressum | Sitemap
Stadtgemeinde Zeltweg
Hauptplatz 8
A-8740 Zeltweg
Telefon: 03577-22521 0
Telefax: 03577-22521 17
stadtamt@zeltweg.at
PARTEIENVERKEHR

Mo bis Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Di 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Do 16:00 - 18:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Suche

Größere Schrift

  WEBCounter by GOWEB
Optimiert für eine Bildschirmauflösung von
1024 x 768
 • HOME (Aktuelles) • Archivliste • Osterfeuer - Brauchtumsfeuer
Archivliste
Osterfeuer - Brauchtumsfeuer
 
Achtung! Nach Inkrafttreten der Novelle zum Immissionsschutzgesetzes gelten ab sofort besondere Bestimmungen für das Verbrennen von Materialien im Freien und daher auch für Brauchtumsfeuer!

 

 

Ganzjähriges Verbrennungsverbot!

Das Verbrennen von Materialien pflanzlicher Herkunft (insbesonders Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baum- oder Grasschnitt und Laub, etc.) ist außerhalb genehmigter Anlagen grundsätzlich während des gesamten Jahres verboten!

 

Ausnahme: Brauchtumsfeuer

In der Steiermark dürfen Materialien pflanzlicher Herkunft (wie vorher angeführt) in trockenem Zustand im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen ausschließlich am Karsamstag, sowie auch am 21. Juni (Sonnenwende) verbrannt werden.

 

 

Das Abbrennen an anderen Tagen (z.B. Verlegung des Osterfeuers wegen Schlechtwetters, o.ä.) ist nicht erlaubt!

Das maximale Strafausmaß bei Zuwiderhandeln beträgt € 7.270,--!

 

 

 

Bei der Stadtgemeinde Zeltweg wurden bereits mehrere Osterfeuer rechtzeitig angemeldet. Für eine Durchführungsbewilligung bedarf es vorher u.a. jedoch auch eines Ortsaugenscheins durch Brandschutzbeauftragte.

Informationen dazu erhalten Sie im Rathaus, Bauabteilung: 03577-22521 DW  124 (Frau Hubmann)

 

erstellt von Roswitha Winkler am 30.03.2006 um 16:37:49
bearbeitet von Roswitha Winkler am 05.04.2007 um 08:00:12
Zurück
Ainova