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Fahrverbot für LKW, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr
 
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Fahrverbot LKW L 537 Kreisverkehrs Hofer
Fahrverbot LKW L 537, Zeltweg Süd
Fahrverbot LKW Hauptstraße
Fahrverbot LKW über 3,5 t

Gemäß dem Antrag der Stadtgemeinde Zeltweg wurde nunmehr von der Bezirkshauptmannschaft Judenburg das Fahrverbot für den Transitverkehr im Stadtgebiet verordnet. Die Verordnung wurde damit begründet, dass die neu gebaute Umfahrung Zeltweg-West nunmehr zur Verfügung steht und durch den Wegfall des Schwerverkehrs im innerstädtischen Bereich soll für die Bevölkerung die Staub- und Lärmbelastung, aber auch das Gefahrenpotential, stark verringert werden.

Für welche Straßen gilt das Verbot:

Fahrverbot für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen
für die L 518 vom Kreisverkehr B 78, Zeltweg West, bis zur Gemeindegrenze im Osten (Richtung Knittelfeld)

Fahrverbot für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen
für die L 537 vom Kreisverkehr Nähe Fa. Hofer bis zur Gemeindegrenze im Süden (Richtung Weißkirchen)
und für die Hauptstraße auf deren gesamten Länge.

 

erstellt von Klaus Pirker am 21.02.2005 um 09:53:34
bearbeitet von Klaus Pirker am 02.03.2005 um 11:03:26
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