Kennzeichnung und Registrierung von Hunden "Chippen"
Ende der Übergangsfrist mit 31.12.2009
Seit 30. Juni 2008 (Bundestierschutzgesetz, Novelle, BGBl. I Nr. 35/2008, §24a) sind in Österreich Hunde verpflichtend mit Mikrochips zu kennzeichnen und zu registrieren d.h. alle Hunde sind spätestens mit einem Alter von 3 Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe von einem Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und binnen eines Monats in einer Datenbank des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu registrieren.
Durch die Kennzeichnung mit einem Mikrochip soll es erleichtert werden, entlaufene oder ausgesetzte Hunde ihrem Halter zuordnen zu können.
Der Mikrochip wird vom Tierarzt mit einer Injektionsnadel - vergleichbar mit einer Impfung- im Bereich der linken Halsseite unter die Haut implantiert. Der Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, die in eine bundeseinheitliche Datenbank eingetragen werden muss.
Hunde, welche bis zum 30. Juni 2008 noch nicht gekennzeichnet waren, mussten bis spätestens 31. Dezember 2009 gekennzeichnet und gemeldet werden, Tiere die zu diesem Termin bereits einen Chip trugen waren bis 31. Dezember 2009 zu melden.
Derzeit bestehen folgende Möglichkeiten, Hunde in die Datenbank ANIMALDATA eintragen zu lassen:
- Registrierung durch den Tierarzt: Tierärzte haben, sofern sie bei Animaldata registriert sind, Einsicht- und Eintragungsrecht und fungieren als offizielle Meldestelle nach § 24a Tierschutzgesetz.
- Registrierung durch den Tierbesitzer selbst online: Laut Auskunft von Animaldata muss dafür der Tierbesitzer vom Tierarzt eine Transaktionsnummer (TAN) oder die vorregistrierte Mikrochipnummer und die Postleitzahl des Tierarztes erhalten. Sowohl die Zuteilung einer Transaktionsnummer als auch die vorregistrierten Mikrochips sind laut Auskunft von Animaldata mit zusätzlichen Kosten verbunden.
3. Registrierung bei der Behörde: Tierbesitzer können die Daten gemäß Registrierungsantrag auch an die Bezirksverwaltungsbehörde übermitteln und damit ihrer Verpflichtung gemäß Tierschutzgesetz nachkommen.
Download Registrierungsantrag ( 78 KB)
Die Kosten für die Kennzeichnung und Registrierung sind vom jeweiligen Tierhalter zu tragen.
erstellt von Gaby Ammann am 11.01.2010 um 13:27:49
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