|
Für das Fundwesen wurde die Behördenzuständigkeit neu bestimmt: Mit der Sicherheitspolizeinovelle (wirksam ab 1. Februar 2003) hat die Gemeinde die Aufgaben des Fundwesens übernommen.
Wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das Fundamt der Stadtgemeinde Zeltweg Tel. Nr: 22521-151.
Neben dem Anspruch auf Finderlohn hat der Finder das Recht, den Fundgegenstand in Besitz zu nehmen, wenn dieser nicht binnen eines Jahres vom rechtmäßigen Besitzer beansprucht wird.
Um den Anforderungen eines modernen Bürgerservice gerecht zu werden und im Sinne der Forcierung der Anwendung von E-Government wurde ein elektronisches Fund-/Verlust- informationssystem entwickelt. Dieses ist unter der Adresse http://www.fundamt.gv.at aufrufbar. Für die Bürger besteht damit auch außerhalb der Amtszeiten der Fundbehörde die Möglichkeit, nach verlorenen Gegenständen Österreichweit zu suchen und Verlustmeldungen abzugeben.

Österreichweites elektronisches Fund-/Verlust Informationssystem
|